- Art
- 15
- Referenznummer
- 128267-2024
- CPV
- 71700000
Gemäß § 19a EisbG sind bei Eisenbahnsicherungsanlagen (ESA) und Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. Die wiederkehrende Prüfung dient zur Feststellung und Beurteilung des jew…
eils gegenwärtigen Zustandes einer in Betrieb befindlichen Sicherungsanlage hinsichtlich der Funktionstauglichkeit und der Einhaltung geltender Sicherheitsanforderungen sowie der Beurteilung der voraussichtlichen Lebensdauer. Der Inhalt dieser Prüfungen ist in der Regelwerksgruppe RW 13.07.01 bis RW
13.07.13 definiert. Im Abweichungsfall sind geeignete Maßnahmen gemäß RW 13.07.01 in Abstimmung mit den Vertretern der ÖBB-Infrastruktur AG zu definieren (z.B. Sofortinstandsetzung, Verfügung einer betrieblichen Maßnahme). Das Prüfsystem w