- Art
- 10
- Verfahren
- oth-single
- Referenznummer
- 524438-2024
- CPV
- 85100000
Gegenstand des Vertrages ist die Regelung der Einzelheiten der Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen mit Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen, Vergrößernde Sehhilfen) im Rahmen des § 33 Absatz 1 SGB V einschlie…
ßlich aller damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen sowie die Abrechnung für die vertraglich vereinbarten Hilfsmittel. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis hat den Vertrag für die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK
-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse geschlossen. Leistungserbringer können dem Vertrag beitreten. Informationen zum Beitritt sind unter www.vdek.com (Themen > Hilfsmit