Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entso…
rgungspflichtige Körperschaft. Er hat durch die Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 20.03.2013 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 8/781 vom 22.03.2013 ), geändert durch Änderungssatzung vom 30.09.2014 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 28/204 vom 07.10.2014), das Einsammeln und Befördern von Ab
fällen auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg