- Art
- 32
- Verfahren
- oth-mult
- Referenznummer
- 137749-2024
- CPV
- 64210000
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektroni…
scher Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wu
rde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Stadt Bottrop hat zur Versorgung aller Haushalte und Schulen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten