Start

Personalisierung eGK und PIN

Ausschreibungsinformationen

TED EU

Berlin, Germany

Art
38
Referenznummer
635023-2024
Geschätzter Wert
1 EUR
CPV
30162000

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. D

Alle Ausschreibungsinformationen anzeigen

Dokumente

Alle wichtigen Termine anzeigen