- Art
- 16
- Verfahren
- open
- Referenznummer
- 698973-2024
- Geschätzter Wert
- 1,405,676 EUR
- CPV
- 80000000
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III ist die Her-anführung an den Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermitt-lungshemmnissen. Das kann…
alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Arbeitslosen umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung ausgerichtet sind. Ziel ist die Förderung der individuellen Integrations- und Beschäftigungsfähigkeit von jugendlichen Teilnehmern mit multiplen Hemmnissen. Die bisherigen
entwicklungshemmenden Gewohnheiten müssen aufgebrochen und sukzessive reduziert werden. Daneben muss, soweit erforderlich, über aufsuchende Betreuung die oftmals vorhandene anfängliche Hemmschwelle für eine Teilnahme überwunden werden.