- Art
- 29
- Verfahren
- neg-w-call
- Referenznummer
- 111833-2026
- CPV
- 79421000
Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grund-schulkinder der ersten Klassenstufe einen An…
spruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um dies gewährleisten zu können, sind auch an d
en neun ausgesuchten Schulen erhebliche zusätzliche Räume zu schaffen und adäquate Bedingungen für die Übermittagsbetreuung vorzusehen, wozu auch Küchen und Mensen gehören. Im Detail wird auf die öffentliche Sitzungsvorlage der Stadt Vierse