Beschreibung: Im Rahmen des notwendigen Netzausbaus müssen Leitungsbauvorhaben (u.a. Neu-/Ersatzneubauten) genehmigt, optimiert, gewartet und errichtet werden. Im Zuge der Genehmigung solcher Leitungsbauvorhaben ist der …
Eingriffsverursacher zunächst verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Sind Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vermeidbar, müssen diese entsprechend ausgeglichen oder ersetzt werden. Dies geschieht u.
a. über die Planung, Entwicklung und/oder Nutzung von Ökokonten und Flächenpools. Diese müssen frühzeitig geplant und über die entsprechenden Behörden genehmigt werden, um den gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. HINWEISE: All