- Art
- 30
- Verfahren
- neg-wo-call
- Referenznummer
- 158180-2026
- Geschätzter Wert
- 56,670 EUR
- CPV
- 72267000
Das Land Baden-Württemberg hat das Ziel, Fahrgastzähldaten für das gesamte Land zu erhalten. Gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes BW und dazu gehöriger Rechtsverordnung (ÖPNV-VO §5(6)) ergeben sich ab 2025 ein…
zuhaltende Anforderungen bezüglich der landesweit einheitlichen Erhebung der Fahrgastnachfrage. Hierbei wird gefordert, dass Daten zur Fahrgastnachfrage landesweit in vergleichbarer Datenqualität vorliegen und der Anlage 5 zur ÖPNV-VO entsprechen müssen. In Form des
Anforderungskatalog „automatische Fahrgastzählung“ (Inkrafttreten am 12.05.2023) wurden die Vorgaben der ÖPNV-VO veröffentlicht. Sie zielen auf die mittels technischer Sensoren und Übertragungstechnik automa