- Art
- 29
- Verfahren
- neg-w-call
- Referenznummer
- 229308-2024
- CPV
- 75122000
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de). Diese Servicestelle ha…
t die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Lande
sausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert