- Art
- 16
- Verfahren
- open
- Referenznummer
- 587350-2024
- CPV
- 79210000
Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertrage…
n. LOS 1: Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibil
ität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die "Richtlinien der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung und der