- Art
- 29
- Verfahren
- neg-w-call
- Referenznummer
- 392052-2024
- CPV
- 73300000
Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die l…
angjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente
(Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung vo