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Sektoraler Identity Provider (IDP)

Ausschreibungsinformationen

TED EU

Hamburg, Germany

Art
16
Verfahren
neg-w-call
Referenznummer
270160-2026
CPV
72000000

Die Krankenkassen sind nach § 291 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Abs. 1 SGB V zugelassene digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Um den Versicherten die Nutzung ihrer digitalen I

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