1) Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. (3) VO (EG) 1370/2007 vergeben. Der ZVNL beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mi…
t Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Anwendung des in Art. 5 Abs. (3b) VO (EG) 1370/2007 beschriebenen Verfahrens bleibt vorbehalten. 2) Der ZVNL wird das Vergabeverfahren bereits vor Ablauf der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. (2) VO (EG) 1370/2007, jedoch nicht vor Ablauf von 60 Tagen ab Veröffentli
chung dieser Vorinformation einleiten. 3) Betreiber werden gebeten, ihr Interesse an der Erbringung der zu vergebenden Verkehrsleistungen innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung dieser Vorinformation bei der in Abschnitt I.1) genannten K