- Art
- 38
- Referenznummer
- 144908-2024
- Geschätzter Wert
- 748,542 EUR
- CPV
- 71200000
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Hinweis: Der/die zuständige Bearbeiter/in muss im Besitz des Brandenburger Fischereischeines zur Aus…
übung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten sein und vor Durchführung der Befischung die Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer bzw. den betreffenden Gewässerabschnitt einholen. Diese Vorgaben richten sich nach den Regelun
gen der §§ 10 und 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Die Genehmigungskosten können vom AG nicht erstattet werden und müssen schon mit im Angebot einkalkuliert werden. Die Erteilung des Fischereischeines ist daran