Nachrechnung Die Nachrechnung ist gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2 sowie unter Berücksichtigung diesbezüglicher BASt-Berichte durchzuführen. Da es sich um ein gestuftes Verfahren der Nachweisführung handelt ist die S…
tufe, in der die Nachweise erfolgreich geführt werden können zu Beginn nicht bekannt. Inwieweit die Ausführungen der ausgeschriebenen Leistungen im Nachweisverfahren zur Ausführung kommen, hängt vom Verlauf bzw. den Ergebnissen der einzelnen Nachrechnungsstufen ab. Es besteht somit die Möglichkeit,
dass Leistungen entfallen oder auch mehrfach erforderlich werden. Die hier durchzuführende Nachrechnung endet nach Stufe 2. Sollten weiterführende Berechnungen erforderlich sein, werden diese über zusätzliche Bauauftragungen durch den AG au