- Art
- award
- Verfahren
- Restricted tender
- Referenznummer
- e17df62f-8961-4fe9-9009-55996a5f95fd
- CPV
- 50000000
Die Stadt Arnstadt schreibt die ordnungsbehördliche Durchführung von Bestattungen als Rahmenvereinbarung aus, bei denen Angehörige nicht vorhanden, nicht auffindbar oder nicht ermittelbar sind oder ihrer Bestattungspflic…
ht nicht nachkommen. Grundlage hierfür ist § 18 Abs. 2 des Thüringer Bestattungsgesetzes.
Der Vertrag soll für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2027 gelten.
Veranlassung der Bestattung
- Sicherstellung, dass die Bestattung nur nach erfolgter Leichenschau erfolgt.
- Einhaltung der gesetzlichen F
risten:
Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und spätestens innerhalb von 10 Tagen.
Feuerbestattungen: Beförderung der Leiche ins Krematorium oder zum Bestattungsort innerhalb von 10 Tagen.
Bestattungsart und -ort
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