- Referenznummer
- 5cc33c47-6b30-49fc-ae4d-37ca8862b553
- CPV
- 64212000
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Mobilfunkdienstleistungen für Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von Mobilfunkleistungen der Telekom. Um eine Deckungslüc…
ke zu vermeiden, ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 GWB erforderlich geworden. Der ursprüngliche Auftragswert wurde um 50% aufgestockt, was gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig ist. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die weiterhin fortschreitende Digitalisierung mit unvor
hergesehenen Abrufen einhergeht, die für die Auftraggeberin, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, so nicht vorhersehbar waren. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Le