Der Auftraggeber überträgt gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW im Umfang der zugeschlagenen Lose die Durchführung der rettungswagengebundenen Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs. 2 RettG NRW und des rettungswagengebundenen Krank…
entransports im Sinne des § 2 Abs. 3 RettG NRW mittels vom Auftraggeber vorgehaltener Rettungswagen (RTW). Die RTW werden derzeit von den derzeitigen Auftragnehmern genutzt, sodass die Beauftragung einen Betriebsübergang nach § 613a BGB bedeuten kann.
Der Auftraggeber überträgt gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW im Umfang der zugeschlagenen Lose die Durchführung der rettungswagengebundenen Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs. 2 RettG NRW und des rettungswagengebundenen Krank