Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern in der Musenbergstraße 25-27, …
81929 München – nachfolgend Unterkunftsdependance genannt. In der Unterkunftsdependance werden Geflüchtete für die Dauer von in der Regel 6 bis 18 Monaten untergebracht und versorgt. Der AG hält über die der Allgemeinheit zugänglichen medizinischen Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismediz
inische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmittelbar in der Unterkunftsdependance vor. Der AG schreibt die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Unterkunftsdependance im Rahmen eines offenen Verfahrens in drei Losen aus. Los