Die Auftraggeberin hat ein dynamisches Beschaffungssystem eingerichtet, über das zukünftig die Vergabe der Aufträge über die Lieferung von Schutzausrüstung erfolgen soll. Die gegenständliche Bekanntmachung des dynamische…
n Beschaffungssystems wurde aufgrund eines technischen Hindernisses iZm der Abgabe von Teilnahmeanträgen (gemäß § 148 Abs 2 BVergG) widerrufen. Das gegenständliche dynamische Beschaffungssystem wird unmittelbar erneut bekanntgemacht. Die Ausschreibungsunterlagen sowie der Leistungsgegenstand bleiben
unverändert. Ab erneuter Bekanntmachung des dynamischen Beschaffungssystems können erneut Teilnahmeanträge abgegeben werden. Bereits zu gegenständlichem Verfahren abgegebene Teilnahmeanträge müssen in der neuen Bekanntmachung erneut hochge