Die Transparenzbekanntmachung erfolgt höchstvorsorglich und ohne Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wurde gewählt, da der Auftraggeber nicht an die Vorgab…
en des GWB-Vergaberechts gebunden ist. Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber nach § 99 GWB. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Subventionsauftraggebers nach § 99 Nr. 4 GWB nicht vor. Denn der durch die TU Berlin als Mieterin geleistete Baukostenzuschuss liegt unterhalb de
r Grenze von 50% der Gesamtkosten. Die Auftragnehmer wurden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Für Los 1 ist nur ein vollständiges Angebot abgegeben worden. Für Los 2 haben zwei Bieter ein vollständiges Angebot abgegeben.