Im Rahmen der Umsetzung der CRR III (Capital Requirements and Regulations III), die am 01.01.2025 in Kraft tritt, wird die Berechnungsmethodik der Meldungen zu den Bereichen KSA, CVA und OpRisk von der Aufsicht grundlege…
nd überarbeitet. Der erste Meldestichtag unter diesen neuen Vorgaben ist der 31.03.2025. Abweichend vom üblichen Abgabetermin ist die erste Meldung gemäß CRR III bis zum 30.06.2025 einzureichen. Die tägliche Überwachung der Eigenmittelkennzahlen nach den neuen Vorgaben startet bereits ab dem 01.01.2
025, mit dem Inkrafttreten der CRR III. Um die Berechnung der neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben in der derzeitigen Systemlandschaft der NBank gewährleisten zu können, bietet msg for banking spezielle Module an, mit denen unsere Meldewesen