Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Integrationsamt) ist als Behörde für die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrec…
ht (Teil 3 SGB IX) zuständig und trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Teil 3 SGB IX. Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlich
en Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Die Verträge mit den bisherigen 15 IFD und 4 EAA in Schleswig-Holstein werden mit Wirkung zum 30.06.2026 gekündigt. Insofern sind die Aufgab