Landeseigene Liegenschaften, im Landkreis LB und im Rems-Murr-Kreis, Architekten Bauunterhalt Beabsichtigt ist die Beauftragung von Objektplanungsleistungen für Gebäude für die Durchführung und Überwachung von Bauunterha…
ltungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI. Die Rahmenvereinbarung umfasst Bauunterhaltsleistungen (beidseitig bindend) bei Maßnahmen mit GBK bis 150.000,- € brutto sowie die Option zur Beauftragung weiterer Leistungen (beidseitig nicht bindend) für kleine Instandhaltungs- und Sanierungsmaßna
hmen bzw. Um- und Erweiterungsbauten mit GBK bis 2 Mio. € brutto. Der Abruf dieser Leistungen erfolgt mittels Direktaufträgen. In den landeseigenen Gebäuden und Anmietungen sind unterschiedlichste Nutzungen vertreten. Sie dienen der Unterbr