Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle der Bundesversammlung und deren Organe. Sie unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und nehmen die in Artikel 64 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)…
und in Artikel 17 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung vom 3. Oktober 2003 (ParlVV) aufgeführten Funktionen wahr. Sie sind die Drehscheibe zwischen der Bundesversammlung einerseits und dem Bundesrat, weiteren Behörden und der Öffentlichkeit and
ererseits. Dabei wahren und fördern sie die Interessen und die Würde der Bundesversammlung und ihrer Organe. Der Gewaltenteilung entsprechend sind sie dem Parlament unterstellt und von Bundesrat und Bundesverwaltung unabhängig. Vorgesetzte