Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA/Einschreiben und Hybride Briefsendungen. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei…
Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB d
er Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.05.2025 Die Postgegenstände sind vom A