Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Die…
nste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG
Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.01.2026. Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in de