Die Evaluation soll die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Verpflichtungen im JuSchG und die Transformation der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz untersu…
chen. Hierbei maßgeblich ist, inwieweit die Neuerung umgesetzt wurden und inwieweit diese dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gedient haben. Hierfür werden in III. und IV. Untersuchungsschwerpunkte konkretisiert, die sich aus der Gesetzesbegründung und den Erwägungen zum DSA ergeben. Die/der Auf
tragnehmende hat ein fachliches Gutachten zu erstellen, welches das BMFSFJ bei der Erstellung des Evaluationsberichtes unterstützt. Dabei sind anerkannte wissenschaftliche Methoden anzuwenden. Mit der Begutachtung soll sichergestellt werden