Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 35 - Epithesen einen Vertrag nach § 33 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 127 A…
bs. 1 und 2 SGB V abzuschließen. Inhalt des Vertrages sind alle im Folgenden näher bezeichneten und im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten sowie im Versorgungszusammenhang erforderlichen Hilfsmittel, unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im
Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichni