Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG. Hauptaufgabe stellt das Durchsuchen von Fluggästen sowie deren Hand- und Aufgabegepäck dar. Ziel der Du…
rchsuchungen ist die Verhinderung des Einbringens von verbotenen Gegenständen in den Sicherheitsbereich des Flughafens. Die Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am Flughafen BER werden zukünftig in 2 Losen erbracht, über welche jeweils separate Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Losaufteilu
ng resultiert maßgeblich aus der auch physischen/örtlichen Trennung nach Terminal 1 und Terminal 2 sowie einer auf Personal-Effizienz ausgerichteten Zuordnung sekundärer Kontrollbereiche. . Die gegenständliche Leistung bezieht sich auf die