Die Verbandsgemeinde Südeifel plant die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern an den drei Standorten Mettendorf, Lahr und Ernzen. Die dazu benötigten Planungsleistungen sollen so erbracht werden, dass unter Anpassung an …
die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und die fachlich bedingten Erfordernisse modular gebaut wird. Die erforderlichen Leistungen umfassen die Architektenleistungen der Objektplanung (Fachlos 1), die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (Fachlos 2) und die Ingenieurleistungen der Technischen Ge
bäudeausrüstung (Fachlos 3) sowie weitere noch festzulegende Planungsleistungen. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 3 und 17 VgV als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung