Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die die mietweise Bereitstellung und Betreuung von Medientechnik am Standort Austria Center Vienna in Form von „Leistungspaketen“ zum Gegenstand hat…
. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können Projektionstechnikprodukte inklusive Aufbau, Inbetriebnahme, Instandhaltung, die Betreuung (während Veranstaltungen) und sowie Abtransport abgerufen werden. Darüber hinaus liegt auch die Beschaffung von Zubehör, anderen technische Geräten und Medientechn
ikprodukten im erweiterten Leistungsbereich der Rahmenvereinbarung. Es wird ausdrücklich auf das Wesen der Rahmenvereinbarung hingewiesen, wonach der Abschluss einer Rahmenvereinbarung keine Abnahmeverpflichtung der AG begründet.