Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, ab 01.01.2025 für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 - Brustprothesen einen Vertragsabschluss nach § 3…
3 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 1 und 2 SGB V abzuschließen. Inhalt des Vertrages sind alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und im Versorgungszusammenhang erforderlichen Hilfsmittel unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenh
ang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-