Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1 i. V. m. § 3 HRDG die Durchführung der Notfallrettung und insowei…
t auch die notärztliche Versorgung der Patienten. Die Notärzte werden mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort verbracht. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beschafft der Auftraggeber drei Fahrgestelle (Los 1 - schnellstmöglich) und deren Ausbau für den Einsatz als NEF (Los 2).
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach führt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 HRDG den bodengebundenen Rettungsdienst durch. Hierzu gehört gemäß § 1 i. V. m. § 3 HRDG die Durchführung der Notfallrettung und insowei