- Type
- 29
- Procedure
- open
- Ref. number
- 708255-2025
- Estimated value
- 156,327 EUR
- CPV
- 90000000
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den …
Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 01.01.2026 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag ve
rlängert sich stillschweigend längstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei bis spätestens zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Mithin ist eine Verlängerung höchstens bis zum 31.12.