Die BWI GmbH (im Folgenden „BWI“ genannt) erwägt, im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach § 105 Abs. 1 und 2 GWB einen Vertrag mit einem einzigen Partner abzuschließen. Der BwMessenger wurde von der BWI als sichere Messa…
ging-Lösung für den eigenständigen Betrieb in der öffentlichen Verwaltung als sog. „BundesMessenger“ zur Verfügung gestellt und markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Vertragsmarke geschützt. Sämtliche Softwareanteile des BundesMessengers werden als Open Source Softwar
e auf der Plattform OpenCoDE vom AG veröffentlicht. Obgleich sämtliche Softwareanteile des BundesMessenger als Open Source Software zur Verfügung gestellt werden, gibt es eine Vielzahl von interessierten öffentlichen Einrichtungen, die die