Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit…
dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen. Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: (1.) Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie (2.) die "
FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2). Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinbli