Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der A…
rt zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Über-wachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfs-management entwic
kelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutz-maßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in w