Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben A.ö.R. ("AUFTRAGGEBERIN") ist gemäß § 2 Abs. (2) des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ("BImAG") u.a. Eigentümerin sämtlicher Liegenschaften der Bundesrepubli…
k Deutschland, die zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gehören. Gemäß § 1 Abs. (1a) BImAG hat die AUFTRAGGEBERIN die Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften auch bei der Umsetzung der ökologischen Ziele zu unterstützen. Auch vor diesem Hi
ntergrund möchte die AUFTRAGGEBERIN auf Gebäuden, die sich auf den vorgenannten Liegenschaften befinden, Photovoltaikanlagen inklusive Nebeneinrichtungen ("PV-ANLAGEN") errichten und betreiben. Zudem soll mit Blick auf einzelne Gebäude die