Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 Nr. 2 VgV nach Abschluss des Planungswettbewerbs aufgehoben, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Aufgrund der Änderungen der gesetzlichen Ra…
hmenbedingungen im Zusammenhang mit der Krankenhausreform wurde es aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, wesentliche Änderungen des Behandlungskonzepts und der Zusammenarbeit mit anderen Kliniken am Standort in Hamburg zu erarbeiten. Daher entspricht der geänderte Bedarf nicht mehr der Wettbewe
rbsaufgabe. Das Vergabeverfahren war daher aufzuheben. Die nächsten Schritte für den geplanten Neubau des BG Klinikums Hamburg werden aktuell sorgfältig geprüft. Nach Aufhebung dieses Verfahrens arbeiten die Projektbeauftragten an der inhal