- Type
- 29
- Procedure
- neg-w-call
- Ref. number
- 17890-2025
- Estimated value
- 112,400 EUR
- CPV
- 71320000
Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitr…
ag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparun
gen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein. Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt