Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen im Bereich Personalmarketing zur Unterstützung und Umsetzung der Personalmarketingmaßnahmen der KfW. Kein Leistungsbestandteil sind Maßnahmen mit Bezug auf Stellenanze…
igen und Mediaberatungsleistungen. Diese Leistungen werden durch weitere Rahmenvereinbarungen der KfW abgedeckt. Der Rahmenvereinbarungspartner muss bei allen Werbemaßnahmen im Rahmen des Personalmarketings die vorgegebenen und definierten Leitplanken der KfW bestehend aus - formalen Hintergründen,
wie z.B. CI/CD Richtlinien, sowie - strategischen Hintergründen, wie z.B. die Kommunikations- und Personalmarketingstrategie sowie Markenpositionierungen (Arbeitgeber- und Konzernmarke) einhalten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss einen e