Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Vermieterin hat für die Neuvermietung Modernisierungsmaßnahmen in einem Wert weit unterhalb der EU-Schwellenwerte vorgesehen. Die V…
ertragsparteien gehen deshalb bei Abschluss des Mietvertrages davon aus, dass der EU-Schwellenwert für Bauleistungen nicht erreicht oder überschritten wird und das GWB-Vergaberecht schon deshalb nicht einschlägig ist und – selbst für den nicht vorgesehenen Fall des Überschreitens des EU-Schwellenwer
tes – die Voraussetzungen der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Beschaffer“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehö