Die Auftraggeberin führt vor Einleitung des Vergabeverfahrens eine Markterkundung gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Gegenstand der Markterkundung ist die europaweite Überprüfung, wie viele Anbieter die nachstehenden drei tra…
nskraniellen Magnetstimulationssystemen (TMS-Systemen) liefern könnten. Jedes TMS-System muss als funktionsfähiges Gesamtsystem geliefert werden und aus einem Stimulator, einem Applikator bzw einer Stimulationsspule, einer Neuronavigation, einem Behandlungsstuhl sowie einer Halterung bestehen. Vorge
sehen sind zwei aktiv gekühlte Stimulationsspulen für DLPFC-Ziele und hohe Pulsraten (ONE-D Protokoll) sowie eine Stimulationsspule für DLPFC-Ziele mit höherer Fokalität. Die Applikatoren müssen zwischen den baugleichen Systemen umgesteckt