- Type
- 16
- Procedure
- open
- Ref. number
- 607821-2024
- Estimated value
- 168,067 EUR
- CPV
- 73000000
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, staatliche Beihilfen umfassend auf direkte und indirekte Effekte auf die Beihilfeempfänger, die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit zu evaluieren. Die Besond…
ere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können. Die BesAR, die für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage benöt
igt wird, wurde im Jahr 2022 an die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der Europäischen Kommission angepasst und in das neue EnFG überführt. Für die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen