Zur Absicherung des ihm gesetzlich in seinem Zuständigkeitsbereich obliegenden Rettungsdienstes betreibt der Aufgabenträger Rettungswachen für den Grundbedarf zur Gewährleistung der gleichmäßigen Versorgung seines Rettun…
gsdienstbereiches (§ 9 Abs. 1 RDG M-V). Aufgeteilt in mehrere Gebiete wird der Rettungsdienst in den einzelnen Rettungswachen personell durch beauftragte Leistungserbringer gem. § 7 Abs. 7 RDG M-V abgesichert, denen der Aufgabenträger die technischen Mittel, insbesondere die Rettungsdienstfahrzeuge,
zur Verfügung stellt.Der Leistungserbringer stellt zur Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdiensts zur Abdeckung der Regelvorhaltung die Funktion des Notarztes für folgende Einrichtung: NEF Grevesmühlen in der RW Grevesmühlen, Klützer