- Type
- 29
- Procedure
- neg-w-call
- Ref. number
- 531407-2024
- Estimated value
- 302,822 EUR
- CPV
- 71000000
Für den Gebäudekomplex des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 6 HBKG aufgrund der örtlichen Erfordernisse eine Gebäudefunkanlage einzurichten und auf Stand der Technik zu halten. Nicht zuletzt um die …
Anforderungen nach § 14 Abs. 1 HBO zu ermöglichen, wird bereits eine Gebäudefunkanlage im PEI betrieben. In Hessen werden Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) sukzessive von analog auf digital umgestellt. Die Bestandsliegenschaft des PEI liegt in Langen im K
reis Offenbach, in dem die Umstellung auf digitalen BOS-Funk bereits erfolgt ist. In Konsequenz hierzu sind die zwölf Bestandsgebäude des PEI mit Digitalfunktechnik technisch so auszurüsten, dass im Brandfall Feuerwehreinsätze gewährleistet