Dataport führt dieses Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schles…
wig-Holstein und Thüringen durch, welche Bedarfsträger sind. Diesem Vergabeverfahren liegt ein Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zugrunde, die für de
n Einsatz einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen maßgeblich sind. In dem Beschluss wurden Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie zu berücksichtigende Mindeststandards konsentiert. Die Anforderungen an die Bezahlkarte