Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung, aus der das Land Baden-Württemberg, d.h. insbesondere alle Ministerien und Behörden, Leistungen (durch Erteilung von Einzelaufträgen) abrufen kann. Es best…
eht keine Verpflichtung, Leistungen abzurufen. Es wird keine Mindestabrufmenge vereinbart. Es wird keine Exklusivitätsvereinbarung geschlossen. Diese zu vergebende Rahmenvereinbarung widmet sich der Werbemarke THE LÄND. Unser Ziel ist Baden-Württemberg als Sehnsuchtsort in den Köpfen der Menschen zu
etablieren und so die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in einer global vernetzten Welt zu sichern. Dabei ist unsere Mission die Bekanntheit von Baden-Württemberg als Ort im Südwesten Deutschlands zu steigern und die Marke Baden-Württemberg